LAG Waldorf NRW e.V.

Zusammenschluss der Freien Waldorfschulen in NRW


LAG Waldorf NRW e.V.

BdFWS kritisiert Überprüfung von Masernimpfung

Stichwort Masernimpfung: Die gesetzlichen Verpflichtungen von Schulen und Kindertagesstätten, die Masern-Immunität der Kinder und Schüler*innen zu überprüfen und Kindern ohne die entsprechenden Nachweise die Aufnahme zu verweigern, sind aus Sicht des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS) ein nicht hinnehmbarer Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen pädagogischer Einrichtungen. Das kürzlich verabschiedete Masernschutzgesetz soll ab dem 01.03.2020 in Kraft treten.

Überprüfung von Masernimpfung „ein Akt der Entmündigung“

„Schulen und Kindergärten sind Orte der Begegnung, der Förderung und der Fähigkeitenbildung und keine Kontrollinstanzen für staatlich-hoheitliche Aufgaben“, so der Sprecher des BdFWS Henning Kullak-Ublick. „Das Gesetz ist ein Akt der Entmündigung, weil es sowohl den Eltern wie den beratenden Kinderärzt*innen die Mündigkeit abspricht, zu einer verantwortlichen Entscheidung zu kommen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Kolleg*innen gezwungen werden, jenseits der Pädagogik medizinische Überprüfungen zu leisten und durch eine fachfremde Mitteilungsverpflichtung in diesem Bereich das pädagogische Vertrauensverhältnis zu beschädigen.“ Das Gesetz fordert beim Thema Masernimpfung unter anderem die Weitergabe von Personendaten an die Gesundheitsämter. 

Der BdFWS würdigt Impfungen als wesentliches Instrument in der Prävention infektiöser Erkrankungen. Als pädagogischer Dachverband gebe der BdFWS aber grundsätzlich keine Impfempfehlungen, sondern verweise die Eltern seiner Einrichtungen auf die Beratung durch ihre Kinderärzt*innen.

Aufgabe der zuständigen Gesundheitseinrichtungen

Das Gesetz sei so weit gefasst, dass es auch die Überprüfung des gesamten Personals, einschließlich der Reinigungskräfte, der Hausmeister und von ehrenamtlich Tätigen einschließe und ihre Weiterarbeit beim Fehlen entsprechender Nachweise der Masernimpfung untersage. 

 „Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und Schulen sind nicht dafür geschult, diese Nachweise auf ihre Gültigkeit zu bewerten und der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist insbesondere für kleinere Einrichtungen nicht zu bewältigen. Das ist alleine die Aufgabe der zuständigen Gesundheitseinrichtungen“ so Kullak-Ublick weiter.

Der BdFWS verweist auf die Stellungnahme der Medizinischen Sektion am Goetheanum und der Internationalen Vereinigung Anthroposophischer Ärztegesellschaften (IVAA) vom 15. April 2019: Download hier